Änderungen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: Bundeshilfen für ÖPNV werden aufgestockt

Februar 2020

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 den vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BR. Drs. 42/20) grünes Licht erteilt.

Verdoppelung für 2020
Damit stehen in diesem Jahr 665 Millionen Eurofür den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung – doppelt so viel wie in den vergangenen Jahren. Von 2021 bis 2024 sind es insgesamt jeweils eine Milliarde Euro, im Jahr 2025 zwei Milliarden Euro. In den Folgejahren steigt der Betrag jährlich um 1,8 Prozent.

Anders als bisher dürfen diese Gelder auch in die Grunderneuerung fließen: Städte und Kommunen können sie künftig beispielsweise auch nutzen, um U-Bahnhöfe, Tunnel und Treppenaufgänge zu erneuern.

Weitere Neuerungen betreffen die Erhöhung des Fördersatzes des Bundes von 60 auf 75 Prozent und die Absenkung des erforderlichen Volumens für die Förderfähigkeit von Projekten. So können auch kleinere Vorhaben gefördert und die Mittel breiter eingesetzt werden. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 14. Februar 2020