Änderungen im Vergabehandbuch Bayern

November 2017

Für die Vergabe von Bauaufträgen ist durch alle Behörden des Freistaats Bayern das Vergabehandbuch Bayern (VHB Bayern) anzuwenden. Es enthält alle bei Bekanntmachung, Vergabe und Vertragsabwicklung zu beachtenden Regelungen.

Zum 1. Januar 2018 tritt das Bauvertragsgesetz (§§ 650a - 650h BGB) zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen in Kraft. Infolge dessen sind Anpassungen in den Formblättern des VHB Bayern erforderlich. Hierauf weist die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hin.

In Vorgriff auf die Fortschreibung des VHB Bayern werden die aktualisierten Formblätter und einzelne Richtlinien mit Stand "Oktober 2017" eingeführt.

Die Dokumentation der Änderungen sind dem OBBS IIZ5-40012.1-1 vom 25. Oktober 2017 zu entnehmen – zu finden unter der Rubrik "Vergabehandbuch" auf der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums: http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php.