Aktueller Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie

Januar 2021

Aufgrund des Infektionsgeschehens haben sich Bund und Länder am 5. Januar 2021 auf eine Verlängerung und teilweise Verschärfung bestehender Maßnahmen verständigt. Beschlossen wurden u. a:

  • Verlängerung bestehender Einschränkungen: Alle bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert – auch die Einschränkungen des Schulbetriebs und der Kindertagesstätten.
  • Verschärfung der Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. 
  • Erweiterte Maßnahmen bei sehr hohen Fallzahlen: Für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.

Die Maßnahmen im Einzelnen: Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar 2021 im Wortlaut (PDF)


Das regeln die Landesregierungen

Die Regelungen der Landesregierungen verweisen in großen Teilen auf die zwischen Bund und Ländern verabredeten Maßnahmen. Zudem verweisen sie auf Ansprechpersonen, wichtige Telefonnummern und informieren über die Ausbreitung des Virus in den ihren Ländern. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer:

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Bremen     Hamburg     Hessen     Mecklenburg-Vorpommern

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Sachsen     Sachsen-Anhalt    Schleswig-Holstein     Thüringen