Arzneimittelrückstände in Trinkwasser

Januar 2020

Im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) seinen Bericht über Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern (19/16430) vorgelegt. Hintergrund ist der seit Jahren zunehmende Verbrauch von Arzneimitteln. Ausgeschieden gelangen diese, stark verdünnt, wieder in Grundwasser und Gewässer. Dort bauen sich manche der Stoffe nur langsam ab, "können in der Umwelt akkumulieren" und über den Nahrungskreislauf oder das Trinkwasser wieder in den Körper gelangen, heißt es in dem Bericht. Es gebe "noch große Wissenslücken über Vorkommen und Wirkungen von Arzneimittelrückständen in der Umwelt", heißt es im Vorwort. Ein flächendeckendes Monitoring der Mikroverunreinigungen im Wasser und deren Wirkungen fehle. Beim Genuss von Trinkwasser sei derzeit nichts zu befürchten, aber aus Laborversuchen und ersten Felduntersuchungen gebe es "interpretationsbedürftige Hinweise, dass Gewässerökosysteme durch Arzneimittelrückstände in Kombination mit anderen Mikroverunreinigungen beeinträchtigt werden" können.

Der Bericht sei eine Bestandsaufnahme zu Mengen, Konzentrationen und Trends von Arzneimittelreststoffen im Wasser sowie zu vorhandenen Hinweisen, Indizien und Evidenzen für negative Wirkungen. Auch beinhalte er Kapitel zu den Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt sowie zum Vorsorgeprinzip und gesellschaftlichen Zielkonflikten zwischen Gesundheit, Tierwohl und Umweltschutz.

Zentrale Erkenntnisse seien, dass insgesamt deutlich mehr Human- als Tierarzneimittel verbraucht werden. Jedoch sei in Bezug auf Tierarzneimittel die Datenlage unzureichend, heißt es im Bericht. In Böden, Oberflächengewässern und insbesondere in Kläranlagenabflüssen seien Arzneimittelrückstände in Konzentrationen von bis zu 10 µg/l, in Einzelfällen aber auch deutlich darüber gefunden worden. In einem Kläranlagenzulauf sei der Spitzenwert von 492 µg/l für das Schmerzmittel Paracetamol gemessen worden. In den Oberflächengewässern, in die Kläranlagen einleiten, finde sich meist eine um mindestens die Hälfte verringerte Konzentrationen. In einigen Regionen, wie dem hessischen Ried und in Teilen Berlins bestehe Handlungsbedarf, weil Grenzwerte überschritten wurden. In Bezug auf die Auswirkungen gebe es "aktuell keine Hinweise für eine akute oder chronische Gesundheitsgefährdung" von Menschen durch Arzneistoffe im Trinkwasser. Quelle:hib- heute im bundestag Nr. 81 vom 16. Januar 2020