Baden-Württemberg novelliert Wohnraumförderung

September 2019

Das Landeskabinett hat am 17. September 2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes zur Anhörung freigegeben. "Die Novelle des Landeswohnraumfördergesetzes ist ein wichtiger Schritt, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und weiter zu schaffen", erklärte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Neue, innovative Wege beim Wohnungsbau
Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem die rechtliche Grundlage für neue Fördermöglichkeiten bei der sozialen Wohnraumförderung geschaffen werden, insbesondere die Förderung von Mitarbeiterwohnungen. "Außerdem wollen wir mit der Novelle den Gesamtbestand der sozialen Mietwohnungen dauerhaft sichern. Neben der weiteren Schaffung von neuem Wohnraum müssen wir unseren Fokus auch darauf richten, um die bestehenden Belegungs- und Mietbindungen zu erhalten", so die Ministerin. Dazu enthalte der Gesetzentwurf praxisgerechtere und präzisere Regelungen.

Gesamtbestand der sozialen Mietwohnungen dauerhaft sichern
Zudem soll mit der Gesetzesnovelle die Rechtsgrundlage zur Umsetzung einer elektronischen Wohnungsbindungskartei geschaffen werden. "Wir beabsichtigen, die Kommunen zur landesweit einheitlichen Einführung einer solchen Kartei zur Erfassung der Belegungs- und Mietbindungen für ihren Sozialwohnungsbestand zu verpflichten", so Hoffmeister-Kraut. Dies sei im Lichte der Digitalisierung überfällig und auch Teil der Digitalisierungskampagne der Landesregierung. Zudem wolle man damit die Kontrollen im Rahmen der Fachaufsicht erleichtern.

Darüber hinaus sind weitere Erleichterungen und Klarstellungen vorgesehen, beispielsweise bei der Einkommensfeststellung und Berechnung der höchstzulässigen Miete sowie bei der vorzeitigen Tilgung von Förderdarlehen. So wird beispielsweise ausdrücklich klargestellt, dass Alleinerziehende zur Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung gehören, und bei der Einkommensberechnung der steuerrechtliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angerechnet wird. Dazu wurden im Vorfeld umfassende rechtliche wie fachliche Prüfungen durchgeführt. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs wurden zudem auch ausführlich in den Gremien der Wohnraum-Allianz erörtert.

Auf Basis einer Bewertung der Ergebnisse aus der Anhörung wird die Landesregierung dem Landtag anschließend einen Gesetzentwurf zur Beratung vorlegen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 17. September 2019