Baden-Württemberg verdoppelt Mittel für kommunale Verkehrsprojekte

November 2019

In Baden-Württemberg steht für den Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur vom kommenden Jahr an fast doppelt so viel Geld zur Verfügung als bisher. Der Landtag verabschiedete am 14. November 2019 in abschließender 2. Lesung eine Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG), die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Danach können kommunale Verkehrsprojekte in Zukunft mit jährlich 320 Millionen Euro gefördert werden. Bisher lag die Fördersumme bei 165 Millionen Euro pro Jahr. Mit LGVFG-Mitteln sollen im Sinne der Verkehrswende kommunale Vorhaben im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr sowie Straßenbau und Lärmschutz gefördert werden.

Für die Finanzierung von Zuwendungen des Landes zur Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und im Rad- und Fußverkehr standen aus dem LGVFG bislang Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz des Bundes im Umfang von etwa 165 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Zuweisungen an die Länder laufen zum Jahresende 2019 aus. Im Gegenzug bekommen die Länder einen erhöhten Anteil aus der Umsatzsteuer. Die Erhöhung der Fördermittel um 155 Millionen Euro pro Jahr wird von Land und Kommunen gemeinsam getragen.

Der Klimaschutz wird in der Zielbestimmung des Gesetzes neu verankert. Neu eingeführt wurde ein Tatbestand zur Förderung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit klarem Verkehrsbezug. Auch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen werden förderfähig. So kann die Trennung von Naturräumen durch den Bau von Grünbrücken beseitigt werden.

In der Folge sollen künftig besonders klimafreundliche Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit statt 50 Prozent eine höhere Förderung von bis zu 75 Prozent erhalten.

Der Regelfördersatz beträgt weiterhin 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Für nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Kostensteigerungen wird es – in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung – künftig eine Härtefallregelung geben. Zudem werden Kommunen in Zukunft bei den Planungskosten durch pauschalierte Zuschüsse zusätzlich entlastet.

Durch Novellierung des Gesetzes soll den Kommunen Planungssicherheit gegeben werden. Hohe Planungskosten sollen Kommunen nicht daran hindern, ÖPNV-Projekte anzugehen. Quelle/Weitere Informationen: Land Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 14. November 2019