Barrierefreie Umrüstung von Sportstätten

Juni 2020

Da es aktuell keinen flächendeckenden Sportstättenatlas für alle Sportstätten in Deutschland gibt, kann laut Bundesregierung zu einem etwaigen Finanzbedarf für eine barrierefreie Umrüstung keine Aussage getroffen werden. Das geht aus der Antwort (BT Drs. 19/19466) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT Drs. 19/17706) hervor. Die Bundesregierung verfüge daher über keine Kenntnis, "in welchem Zeitrahmen eine komplett barrierefreie Umgestaltung aller deutschen Sportstätten realisierbar wäre", heißt es in darin weiter.

Zur Beantwortung der Frage, ob die Bundesregierung ein eigenständiges Förderprogramm für barrierefreie Sportstätten plant, wird mitgeteilt: Länder, Kommunen und Verbände konstatierten seit Jahren den hohen Sanierungsbedarf bei Sportstätten bundesweit. Vor diesem Hintergrund sei die Bereitstellung von Bundesmitteln für die Sanierung von Sportstätten gemäß Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2021 und zum Finanzplan bis 2024 im Rahmen einer Erhöhung der Bundesmittel für die Städtebauförderung beabsichtigt. Die Details der Umsetzung, vor allem auch zur möglichen Höhe und Ausgestaltung der städtebaulichen Förderung, seien im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahrens zum Bundeshaushalt 2021 zu klären, schreibt die Bundesregierung und macht zugleich darauf aufmerksam, dass bei der Förderung grundsätzlich auch das Bauordnungsrecht zu berücksichtigen sei.

Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, welches unter anderem die Regelung verbindlicher baulicher Standards auch zur Barrierefreiheit sowie Fragen des baulichen Bestandsschutzes umfasst, liege in der alleinigen Zuständigkeit der Länder, heißt es in der Vorlage. Die Länder würden daher auch darüber entscheiden, welche DIN-Normen sie ordnungsrechtlich für verbindlich erklären. Der Bund könne hierzu keine Angaben machen. Quelle: hib Nr. 607/2020 vom 15. Juni 2020