Baukindergeld – KfW-Förderung startet

September 2018

Ab dem 18. September 2018 können bei der KfW Bankengruppe Anträge für das Baukindergeld gestellt werden. Mit dem Baukindergeld wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 Euro, bei 2 Kindern 24.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.

Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist.

Nach dem jeweiligen Landesbaurecht sind nur anzeigepflichtige Vorhaben förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem  1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein.

Das Baukindergeld ist kombinierbar mit KfW-Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren, dem Wohneigentumsprogramm, Altersgerecht Umbauen und Einbruchschutz jeweils im Bestand sowie Länderprogrammen. Die kumulierte Förderung darf dabei nicht höher als die Kosten für den Neubau oder den Erwerb des Wohneigentums sein. Detaillierte Informationen zum Baukindergeld enthält das Merkblatt der KfW auf der Internetseite der KfW unter www.kfw.de/424.

Anträge können ab dem 18. September 2018 ausschließlich online unter: www.kfw.de/info-zuschussportal gestellt werden. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. September 2018 / FAQs zum Baukindergeld