Bauministerkonferenz der Länder: Schutzniveau von Bauprodukten und Bauwerken bleibt hoch

August 2017

Das hohe Schutzniveau von Bauprodukten und Bauwerken in Deutschland soll erhalten bleiben. Das hat die Bauministerkonferenz der Länder beschlossen. Grundlage dafür war eine Verständigung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit der EU-Kommission. Diese sieht vor, dass Deutschland vorübergehend Anforderungen an das Glimmverhalten von Bauprodukten stellen kann, bis diese in die europäische Produktnorm aufgenommen worden sind. Mit der Verständigung wurde auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland eingestellt.

Bis zur Aufnahme der Anforderungen in die europäische Normung darf die europäische Norm (EN 16733) in Deutschland zum Nachweis des Glimm- und Schwelverhaltens von Bauprodukten verwendet werden. Diese Regelung soll für alle Bauprodukte eingeführt werden, bei denen das Glimmverhalten im Brandfall eine Rolle spielt. Die Länder beabsichtigen daher, in Kürze in den Regelwerken ihrer Technischen Baubestimmungen Hinweise dafür zu geben, wie den bekannten Lücken und Mängeln der CE-Kennzeichnung durch freiwillige zusätzliche Angaben bauwerksbezogen begegnet werden kann.

Gleichzeitig haben die Länder einen Stufenplan angekündigt, damit die Lücken in der Normung gemeinsam mit der EU-Kommission und den europäischen Normungsorganisationen so rasch wie möglich geschlossen werden können.Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheitv om 11. August 2017