Berlin: erhält ein Familienfördergesetz

August 2020

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, hat am 18. August 2020 zum aktuellen Stand des Verfahrens berichtet. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Legislatur ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Ziel ist es, dauerhaft familiengerechte Rahmenbedingungen zu schaffen sowie die Angebote der Familienbildung und -erholung zu sichern und weiterzuentwickeln.

"Das Familienfördergesetz ist auf einem guten Weg. Wir schaffen damit neue Rahmenbedingungen für ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Angebot für Familien in allen Berliner Bezirken. Das gilt für die ganze Bandbreite der Angebote zur Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung, der Teilhabe und Integration, der Minderung von Armutsfolgen und Unterstützung rund um Partnerschaftsfragen. Diese wollen wir absichern und weiterentwickeln. Im Jugendbereich haben wir mit dem Jugendförder- und Beteiligungsgesetz bereits Maßstäbe gesetzt, mit der Familienförderung geht es nun weiter.", so die Senatorin.

Mit dem Familienfördergesetz werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage ist ein breiter Beteiligungsprozess zu ermöglichen;
  • Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16, SBG VIII) sollen rechtlich umfassender als bisher abgesichert werden;
  • Bestehende Angebotsformen der Familienförderung sollen bedarfsgerecht weiterentwickelt und mit qualitativen und quantitativen Fach-Standards verbindlich abgesichert werden;
  • Bei Angeboten zur Familienförderung ist der Bedarf an einwohnerbezogenen Richtwerten zu orientieren;
  • FamilienServiceBüros und Familienzentren sind flächendeckend zu etablieren und rechtlich sowie qualitativ abzusichern.

Quelle/Mehr Informationen: Presemitteilung Berliner Senatskanzlei vom 18. August 2020