Berlin: Kita-Gesetz-Änderungen und Qualitätsverbesserungen

Dezember 2018

Der Senat hat am 4. Dezember 2018 den Bericht zur Umsetzung der Qualitätsoffensive gemäß Kindertagesförderungsgesetz (Kita-FöG) beschlossen. Nach Auffassung des Senats zeigt dieser, dass die in 2016 und 2017 beschlossenen Änderungen des Kita-FöG und der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) zur Verbesserung der Kita-Qualität und des Angebots für Familien in Berlin beigetragen haben. Der Bericht wird nun dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.

Senatorin Scheeres: "Berlin hat die Beitragsfreiheit für alle Kita-Kinder verwirklicht und zugleich in die Qualität der Kita-Betreuung investiert. Eltern wurden entlastet, der Personalschlüssel für die Kitas mehrfach verbessert und die berufsbegleitende Ausbildung durch mehr Anleitungsstunden unterstützt. Dafür waren und sind deutlich mehr Erzieherinnen und Erzieher erforderlich – in der Summe rund 2.500 Fachkräfte mehr. Wir wollen diese Qualitätsverbesserungen, auch wenn wir wissen, dass wir aufgrund des Fachkräftemangels zumindest für einen gewissen Zeitraum verstärkt um Seiteneinsteigende werben müssen. Eine entsprechende Fachkräfteregelung ist kürzlich in Kraft getreten."

Der Bericht nennt u. a. folgende Änderungen:

  • Rechtsanspruch ausgeweitet: Seit dem 1. Januar 2018 haben Berliner Kinder ab dem ersten Geburtstag einen bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch auf einen Kita-Teilzeitplatz (bis zu sieben Stunden). Zuvor umfasste er nur einen Halbtagsplatz (bis zu fünf Stunden). Durch die Ausweitung ergab sich ein zusätzlicher Fachkräftebedarf von mehr als 300 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Der Anteil der Kinder mit einem Halbtagsgutschein bei den Unter-Dreijährigen sank von 12,3 Prozent (1. März 2017) auf 7,7 Prozent (1. März 2018)
  • Betreuungsschlüssel verbessert: Seit 2016 hat Berlin bereits dreimal die Personalschlüssel für die Unter-Dreijährigen verbessert. Im Juli 2016 galt für die Unter-Zweijährigen noch eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:5, seit dem 1. August 2018 ist das Verhältnis 1:4. Für die Zwei- bis Dreijährigen galt im Juli 2016 noch ein Schlüssel von 1:6, jetzt beträgt er 1:5. Für 2019 sind im Gesetz bereits weitere Verbesserungen für diese Altersgruppen vorgesehen (1:3,75 bzw. 1:4,75). All diese Qualitätsverbesserungen führen zu einem zusätzlichen Fachkräftebedarf von rund 2.000 Vollzeitstellen.
  • Leitungsschlüssel verbessert: Um die Kita-Leitungen zu stärken, wurde der Leitungsschlüssel mehrfach verbessert. Seit dem 1. August 2017 wird eine Kita-Leitung bei 100 Kindern von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit freigestellt (zuvor ab 110). Ab dem 1. August 2019 soll ein Schlüssel von 1:90 gelten. Daraus entsteht ein Mehrbedarf von 180 Fachkräften.
  • Anleitungsstunden erhöht: Das Land Berlin unterstützt Kitas, die Personen in der berufsbegleitenden Erzieher-Ausbildung beschäftigen, indem es sogenannte Anleitungsstunden finanziert. Ab Beginn des Kita-Jahres 2016/17 wurden im ersten Ausbildungsjahr zwei Stunden pro Woche finanziert. Zum 1. Februar 2018 wurde die Zahl der Anleitungsstunden deutlich erhöht: auf drei Stunden/Woche im ersten Ausbildungsjahr, zwei Stunden/Woche im zweiten Ausbildungsjahr und eine Stunde/Woche im dritten Ausbildungsjahr.
  • *Zuzahlungen begrenzt: Seit dem 1. September 2018 dürfen Kitas von Eltern maximal 90 Euro für Extra-Leistungen verlangen. Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf einen zuzahlungsfreien Platz. Durch die Höchstgrenze wird verhindert, dass Eltern mit geringem Einkommen bei der Kita-Platzsuche benachteiligt werden. Gleichzeitig wurde ein Meldeverfahren eingeführt, das zu mehr Transparenz im Bereich der Zuzahlungen führt.
  • Zielvereinbarungen und Platzkontingente: Die jüngste Kita-FöG-Änderung legte fest, dass die Bezirke und ihre Kita-Eigenbetriebe Verfahren vereinbaren, um den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz umzusetzen. Vier Eigenbetriebe haben bereits mit ihren Jugendämtern Vereinbarungen abgeschlossen. Sie sehen Platzkontingente vor, für die den Jugendämtern ein Erstbelegungsrecht eingeräumt wird. Insgesamt betrifft dies 800 Plätze. Im Fall des fünften Eigenbetriebs ist eine Vereinbarung in der Endabstimmung.
  • Beitragsfreiheit: Seit dem 1. August 2018 sind die Berliner Kitas für alle Kinder beitragsfrei. Eltern zahlen nur noch einen Anteil für das Mittagessen in Höhe von 23 Euro im Monat.

Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 04. Dezember 2018