Berlin: Mobilität soll sicher, umwelt- und klimafreundlich werden

August 2017

Die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat am 4. August 2017 den Referentenentwurf eines Mobilitätsgesetzes vorgelegt, das die Mobilität in Berlin umwelt- und klimafreundlich gestalten soll. Verkehrsmittel werden erstmals integriert betrachtet. "In einer wachsenden Stadt muss sichergestellt sein, dass allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern eine adäquate Infrastruktur zur Verfügung steht", sagt Regine Günther. Der Referentenentwurf solle den ÖPNV  und den Radverkehr stärken und damit das Verkehrssystem insgesamt.

Ziel des Mobilitätsgesetzes ist eine sichere, gesunde und umweltfreundliche Mobilität, die für alle zugänglich ist. Das Gesetz bekräftigt das Ziel des Senats, spätestens im Jahr 2050 den motorisierten Verkehr in Berlin klimaneutral zu gestalten. Und die Zahl der schwerverletzten und getöteten Unfallopfer soll langfristig auf ein Minimum reduziert werden ("Vision Zero"). Zwei der wichtigsten Maßnahmen hierfür sind die Umgestaltung gefährlicher Knotenpunkte und die sichere Gestaltung von Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen.

Der jetzt vorgelegte Entwurf des Mobilitätsgesetzes besteht zunächst aus drei Bausteinen: Der erste Teil beschreibt allgemeine, verkehrsträgerübergreifende Ziele, der zweite Teil behandelt den ÖPNV und der dritte Teil regelt den Radverkehr. Im nächsten Jahr folgen die Teile zu Fußverkehr und Intelligenter Mobilität (Carsharing, Digitalisierung etc.). Der Autoverkehr ist umfassend in der Straßenverkehrsordnung, im Berliner Straßengesetz und in bundesweit geltenden Richtlinien geregelt. Das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept wird in den allgemeinen Teil aufgenommen.

Das Mobilitätsgesetz bildet die verbindliche Grundlage für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP Mobilität und Verkehr) und für alle anderen Planwerke. Künftig ist nicht nur der Nahverkehrsplan gesetzlich verankert, sondern auch die anderen Planwerke wie der Rad-verkehrsplan, die Fußverkehrsstrategie und das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept.

Im Abschnitt zum Öffentlichen Personennahverkehr fördert das Mobilitätsgesetz den barrierefreien Ausbau der Haltestellen und Stationen des ÖPNV. Außerdem sieht es ein sogenanntes Vorrangnetz für den ÖPNV vor. Dieses Netz umfasst die Strecken mit einem dichten ÖPNV-Angebot oder einer hohen Fahrgastnachfrage, damit ihre Bedeutung bei der Planung anderer Verkehrsmittel angemessen berücksichtigt werden kann.

Den allgemeinen Teil des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Die Eckpunkte für den Teil Radverkehr hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Dialog Radgesetz gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt.

Mit dem Mobilitätsgesetz soll die Grundlage für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur geschaffen. Dazu gehören unter anderem ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht, sichere Fahrradwege, Radschnellverbindungen und deutlich verbesserte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 4. August 2017

Weitere Einzelheiten sind dem Referentenentwurf und einer Zusammenfassung zu entnehmen, die hier heruntergeladen werden können: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik/