Berlin: Umweltschutzgebührenordnung – Änderungen beim Gewässerschutz

April 2018

Die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat im Berliner Senat am 24. April 2018 eine Änderung der Umweltschutzgebührenordnung vorgelegt. Vor der Zustimmung durch den Senat wird die Verordnung dem Rat der Bürgermeister unterbreitet.

Änderungen in der entsprechenden Bundesverordnung sowie die Anpassung des Gebührenrahmens nach dem Kostendeckungsprinzip führen dazu, dass Tarifstellen im Bereich Gewässerschutz in der derzeitigen Umweltschutzgebührenordnung angepasst werden müssen.

Bei der nun neuen Tarifstelle 5072 b handelt es sich um die Anordnung von Nachprüfungen nach der Indirekteinleiterverordnung in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz. Diese Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser, ausgenommen häusliches Abwasser und Niederschlagswasser, in öffentliche Abwasseranlagen. Die Anordnung einer Nachprüfung kann bei erheblichen und gefährlichen Mängeln einer Anlage erforderlich werden, wenn der Betreiber diese nicht von sich aus durchführen lässt. Die Tarifstelle wurde als notwendige Ergänzung zur der Tarifstelle 5072 a neu aufgenommen, was erstmalig Gebühren für diese Anordnungen bedeutet. Quelle: Pressemitteilung der Berliner Senatskanzlei vom 24. April 2018