Berlin weitet Wohnungsneubauförderung aus

September 2019

Wie in vielen deutschen Großstädten fehlt es auch in Berlin an bezahlbaren Mietwohnungen, insbesondere für Haushalte mit geringerem Einkommen.

Mit der 2014 wieder eingeführten Wohnungsneubauförderung soll sichergestellt werden, dass bei steigenden Neubauzahlen auch ein ausreichender Anteil von Mietwohnungen für Personen mit geringem Einkommen entsteht. Bisher konnte so die Entstehung von 10.000 Sozialwohnungen gefördert werden.
 
Angesichts der wachsenden Bevölkerung und des großen Bedarfs an bezahlbare Mietwohnungen wurde die Wohnungsneubauförderung nach 2015 und 2018 nun erneut ausgeweitet und an die aktuellen Marktbedingungen angepasst. Die Förderbestimmungen erschienen am 30. August 2019 im Amtsblatt von Berlin und verfolgen das Ziel, in dem gemeinsamen Programmjahr 2019/2020 die Errichtung von weiteren 8.500 Wohnungen zu fördern. Für dieses Ziel stehen Fördermittel in Höhe von rund 750 Millionen Euro zur Verfügung.

Bei den Veränderungen in den Wohnraumförderungsbestimmungen ist besonders die Erhöhung des zinslosen Baudarlehens im Fördermodell 1 von bisher 1.300 €/m² Wohnfläche auf 1.450 €/m² bis 1.800 €/m² hervorzuheben. Verglichen mit den bisherigen Wohnraumförderungsbestimmungen 2018 entspreche dies einer Erhöhung des Darlehens um bis zu 38 Prozent, so die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, und sei damit die größte Steigerung der Förderintensität seit das Land Berlin 2014 wieder die Neubauförderung aufgenommen hat.
 
Weiterhin wurden zahlreiche Veränderungen im Detail umgesetzt, mit dem Ziel die Attraktivität der Wohnraumförderung insgesamt zu erhöhen und auf die Bedarfe verschiedener Zielgruppen (u. a. große Familien, mobilitätseingeschränkte Personen) bzw. Fallkonstellationen stärker einzugehen. Dazu gehören

  • die Streichung der wohnungsbezogenen Darlehensobergrenzen,
  • die Einführung verschiedener Zuschusskomponenten für bestimmte bauliche Merkmale (Aufzüge für Aufstockungen/Dachausbauten, Rollstuhlbenutzerwohnungen, Nachhaltiges Bauen sowie architektonische, städtebauliche oder gebäudebedingte Mehrkosten),
  • die Gewährung eines Teilverzichts auf das Baudarlehen im Modell 1 bereits zum Zeitpunkt der mittleren Bezugsfertigkeit,
  • die Anhebung der anfänglichen Miethöhe für einen Teil der geförderten Wohnungen - für besonders bedürftige Haushalte bleibt die anfängliche Miethöhe bei 6,50 €/qm nettokalt,
  • die Erhöhung der geförderten Gemeinschaftsflächen,
  • die Möglichkeit von verbundenen oder mittelbaren Belegungen,
  • die Flexibilisierung der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Fördermodelle 1 und 2, um Einkommensgruppen besser im Förderobjekt zu mischen.

Vermieter und Investoren, die Mittel aus der Neubauförderung in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst die Aufnahme ins Wohnungsneubauprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beantragen. Nach erfolgter Aufnahme kann dann der konkrete Förderantrag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden. Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Pressemitteilung vom 2. September 2019