Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter in Kraft

August 2018

Am 1. August ist das Gesetz in Kraft getreten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 22. Juni 2017 in einer auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages geänderten Fassung beschlossen. Der Bundestag hat dabei die für Wohnungseigentumsverwalter vorgesehene Erlaubnispflicht auf die Verwalter von Wohnimmobilien (Mietverwalter) ausgeweitet.

Der ursprünglich vorgesehene Sachkundenachweis als Erlaubnisvoraussetzung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hingegen entfallen. An Stelle des Sachkundenachweises sieht das Gesetz jetzt eine Verpflichtung der Gewerbetreibenden zu regelmäßigen Weiterbildungsmaßnehmen vor. Wohnimmobilienverwalter müssen zudem eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Quelle: Gesetz auf www.bmwi.de vom 1. August 2018