BGH-Beschluss: Abnahme durch Erst-Verwalter - Klausel im Bauträgervertrag unwirksam

September 2013

"Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß §9 Abs.1 AGBG (jetzt: §307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam." (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. September 2013 – VII ZR 308/1)