Brandenburg: Novelliertes Kita-Gesetz in Kraft getreten

August 2018

Am 1. August 2018 in das novellierte Kita-Gesetz in Kraft getreten. Eltern brauchen nun für die Betreuung ihres Kindes im letzten Jahr vor der Einschulung keine Kita-Beiträge mehr bezahlen. Das gilt für rund 24.000 Kinder in etwa 1.900 Einrichtungen. Die Beitragsfreiheit gilt für alle Betreuungsumfänge. Die Eltern müssen keinen Antrag stellen, die Elternbeitragsfreiheit gilt automatisch, sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Beitragsfrei ist das Jahr vor der Einschulung eines Kindes. Ist Unterrichtsbeginn erst im Laufe des August wie in diesem Jahr und geht das Schulkind noch zur Kita, ist auch diese Zeit beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit gilt auch bei der Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter oder andere Tagespflegepersonen. Die Eltern sparen damit bis zu 2.000 Euro im Jahr. „Mit dieser Entlastung sorgt die Landesregierung für mehr Familienfreundlichkeit“, betonten Ministerpräsident Dietmar Woidke und Jugendministerin Britta Ernst.

Die Beitragsfreiheit gilt grundsätzlich füralle Leistungen, die der Träger im Rahmen seines Auftrags nach dem Kita-Gesetz erbringt. Sie gilt nicht für das Essengeld und nicht für Leistungen, die über das ortsübliche und gesetzlich vorgesehene Maß hinausgehen, z. B. für Angebote wie Tennisanlage oder Fahrservice.

Die Kosten für die Beitragsfreiheit übernimmt das Land: in diesem Jahr rund 18,5 Millionen Euro, in den Jahren 2019 und 2020 jeweils rund 44 Millionen Euro. Kita-Träger bekommen die Einnahmeausfälle durch den Wegfall der Elternbeiträge in Form einer Pauschale von 125 Euro pro Kind und Monat erstattet. Wenn Kitas höhere Ausfälle nachweisen, werden auch höhere Beiträge erstattet.

Ebenfalls seit 1. August 2018 ist für Kindergärten mehr Personal vorgesehen. Der rechnerische Personalschlüssel ist von 1:11,5 auf 1:11 gesenkt worden. Dafür bringt das Land rund 20 Millionen Euro auf. Die Kita-Träger müssen das Personalsoll im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung eigenständig absichern. Das kann auch durch eine Erhöhung der Stundenzahl der Beschäftigten geschehen.

Das Land unterstützt die Kommunen bei ihrem Auftrag der Kindertagesbetreuung mit steigenden Beträgen. Die gesetzlichen Zuschüsse wurden seit 2009 weit mehr als verdoppelt: von rund 150 auf aktuell fast 400 Millionen Euro pro Jahr. Weitere Steigerungen sind im Haushaltsentwurf 2019/20 vorgesehen. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 1. August 2018