Bremen setzt Bundesteilhabegesetz in Schritten um – Neue Bescheide ab 2020

August 2019

Menschen mit Behinderungen sollen stärker selbst bestimmen können, wie sie leben möchten. In mehreren Schritten wird das Land Bremen daher das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bis zum Jahr 2023 in Kraft gesetzt. Es löst die Fachleistungen der Eingliederungshilfe (Betreuung, Unterstützung, Assistenz) aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe heraus und trennt sie von den existenzsichernden Leistungen (Wohnen und Lebensunterhalt). Die Eingliederungshilfe wird in das Sozialgesetzbuch (SGB) IX eingefügt, die Leistungen der Sozialhilfe werden davon unabhängig im Bedarfsfall nach SGB XII gewährt.

"Diese rechtliche Änderung verändert auch das Verhältnis zu den Ämtern", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. So müssen bis Jahresbeginn 2020 alle amtlichen Leistungen der Eingliederungshilfe entsprechend der neuen Rechtsgrundlage separat beschieden werden – einerseits die Kosten der Unterkunft und zum Lebensunterhalt, andererseits die Eingliederungshilfe-Fachleistungen (Assistenzleistungen). Bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen werden alle Zahlungen, etwa Sozialhilfe und Renten, über deren persönliches Girokonto abgewickelt und in der Regel nicht mehr direkt an die Einrichtungen überwiesen. Und schließlich gelten höhere Freibeträge, den Bezieherinnen und Beziehern von Teilhabeleistungen bleibt mehr von ihrem Vermögen sowie Einkommen, die Partner-Einkommen werden nicht mehr herangezogen.

Viele Menschen mit Behinderungen würden damit erstmals einen Überblick über ihre eigenen Einkünfte bekommen und könnten durch die höheren Freibeträge und die Nichtberücksichtigung von Partnereinkommen auch Vermögen aufbauen, so Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Wo der oder die Betreffende wegen einer geistigen oder seelischen Beeinträchtigung diese Verantwortung nicht allein übernehmen kann, unterstützt die rechtliche Betreuung.

Für Bewohnerinnen und Bewohner von Eingliederungshilfe-Einrichtungen gilt: Sie müssen Verträge schließen, die die bislang pauschal gezahlten Kosten separat ausweisen: Miete, Versorgung, Verpflegung und Eingliederungshilfe-Leistungen. Ab 2020 sollen dann auf Grundlage dieser Verträge genau die Leistungen bezahlt werden, die in Anspruch genommen werden.

Neben diesen Neuerungen wird ab 2020 ein neues Verfahren zur Bedarfsermittlung sukzessive eingeführt, das den individuellen Unterstützungsbedarf auf einer einheitlichen Grundlage ermittelt. Bremen wendet dazu ein Instrument zur Bedarfsermittlung an, das im Wesentlichen in Niedersachsen entwickelt und auf die bremischen Verhältnisse zugeschnitten wurde. Es wird zuerst noch erprobt und soll bis 2023 vollständig umgesetzt sein. Quelle/Weitere Informationen: Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen, Pressemitteilung vom 26. August 2019