Bund bietet Modellstädten 130 Millionen Euro zur Förderung neuer Verkehrsprojekte

Juli 2018

Die Bundesregierung hat den Modellstädten Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim und Reutlingen am 29. Juni 2018 ihr Finanzierungsangebot für Verbesserungen im ÖPNV und der Verkehrsinfrastruktur vorgelegt. Der Bund ist bereit, bis 2020 rund 130 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das Geld soll für modellhafte Verkehrsprojekte eingesetzt werden, die dazu geeignet sind, insbesondere den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu machen und damit die Luftqualität vor Ort zu verbessern. Die fünf Städte hatten in den vergangenen Monaten jeweils Projektvorschläge unterbreitet, zum Beispiel für Vergünstigungen und den Ausbau des ÖPNV-Angebotes, den Bau von Radwegen und für Verbesserungen bei der Verkehrslenkung. Das Umweltbundesamt hatte diese in Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis, die schnelle Umsetzbarkeit bis 2020 und die Effekte auf die Luftqualität bewertet. Inwieweit sich die Modellprojekte nach ihrer Realisierung auf die Luftqualität und die größere Akzeptanz des ÖPNV auswirken, soll wissenschaftlich begleitet werden, damit auch andere Städte von diesen Vorhaben profitieren können.

Der Bund ist bereit im Durchschnitt 95 Prozent der Gesamtkostenfür die geeigneten Verkehrsprojekte der Modellstädte zu übernehmen. Die Mittel werden zügig zur Verfügung gestellt, damit die Maßnahmen schnell greifen und bis 2020 wirksam werden. Die Bundesregierung hatte der EU-Kommission im Februar 2018 Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim und Reutlingen als Modellstädte für saubere Luft benannt, und diese Städte gebeten, konkrete Maßnahmenvorschläge zu benennen, die im Modellzeitraum bis 2020umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, Maßnahmen zur Luftreinhaltung modellhaft zu testen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit auszuwerten. Die fünf Modellstädte werden in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundesverkehrsministerium nun die Anträge für die Modellprojekte auf den Weg bringen. Quelle: Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 29. Juni 2018