Bundeskabinett beschließt Digitale-Familienleistungen-Gesetz

Juni 2020

Die Beantragung von Familienleistungen soll nicht nur vereinfacht, sondern perspektivisch so weit wie möglich digital angeboten werden, darüber seien sich Bund und Länder einig, teilt die Bundesregierung mit.

Die Bundesregierung hat dazu am 24. Juni 2020 den vom Bundesinnenminister und der Bundesfamilienministerin vorgelegten Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschlossen. Der Gesetzesvorschlag wird nun im Bundestag beraten. Nach der Beratung im Bundestag, muss auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Mit dem Entwurf sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Zugang zu zentralen Familienleistungen so stark wie möglich zu vereinfachen. Im Mittelpunkt stehen zunächst das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung.

Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten. Verwaltungskontakte werden gebündelt und die Daten müssen nicht mehrfach eingegeben werden. Der Gang zum Amt entfällt damit. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden abgefragt werden, etwa um für den Elterngeldantrag Einkommensnachweise zu erbringen. Die Verwaltung bietet Eltern damit eine komfortable und zeitsparende Möglichkeit, erforderliche Nachweise durch behördenübergreifenden Datenaustausch zu erbringen.

Spätestens 2022 sollen die Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen. Ein erster Prototyp des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) soll noch in diesem Jahr in Bremen getestet werden.

Das Gesetz, das mehrere Verwaltungsebenen bei Bund und Ländern berührt, ist arbeitsteilig vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt worden.

Mit dem geplanten Datenaustausch zwischen Behörden geht die Bundesregierung über die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes hinaus. Der Gesetzentwurf enthält zudem Rechtsgrundlagen für ein Nutzerkonto auf ELSTER-Basis.

"Mit dem Digitale Familienleistungen-Gesetz wird heute ein Flaggschiff der Verwaltungsdigitalisierung ermöglicht", sagte Bundesfamilienministerin Giffey. Mit dem Fokus der Vereinfachung von Nachweispflichten geht der Gesetzentwurf sogar über die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes hinaus und stellt einen wichtigen Baustein hin zu einer nutzerfreundlichen, digitalen Verwaltung in Deutschland dar. "Das Gesetz bildet daher einen weiteren Meilenstein auf dem Weg der Digitalisierung unserer bürgernahen Verwaltung", betonte Bundesinnenminister Seehofer. Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 24. Juni 2020/Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 24. Juni 2020