Bundeskabinett beschließt Flüchtlingsausweis und Datenaustausch

Dezember 2015

Asylsuchende erhalten künftig einen einheitlichen Ankunftsnachweis. Das Bundeskabinett hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Mit dem Ausweis werden relevante Daten einheitlich erfasst. Die Registrierung und Identifizierung soll so vereinfacht werden.

Das Datenaustauschverbesserungsgesetz die einheitliche Erfassung relevanter Informationen des Asylantragsstellers regeln. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen.

Erfasst werden sollen auch Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen, die durchgeführt wurden. Zudem sollen Daten, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind, gespeichert werden. Dazu gehören Daten über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen.

Die erfassten Informationen sollen dann den öffentlichen Stellen, mit denen die Schutzsuchenden regelmäßig in Kontakt treten, einheitlich zur Verfügung stehen.

Die Daten von Asylsuchenden sollen so früh wie möglich erfasst werden – möglichst bereits beim Erstkontakt. Doppelregistrierungen sollen mit dem neuen Ausweis zudem verhindert werden. Dazu sollen Stellen, die bislang noch nicht mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem – dem sogenannten Fast-ID – ausgestattet sind, entsprechend ausgerüstet werden. Mithilfe der Fast-ID können alle Registrierungsbehörden über eine Sofortabfrage feststellen, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.

Die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, der so genannte Ankunftsausweis, wird ein Papierdokument sein. Er wird von der für den Asylsuchenden zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.

"Ohne diesen Ausweis wird es in Zukunft keine Asylbewerberleistungen und kein Asylverfahren geben", stellte de Maizière in Aussicht. Das Asylverfahren wird in Zukunft an dem Ort in Deutschland durchgeführt, der von den Behörden bestimmt wird. Das sei nötig, um eine gleichmäßige Verteilung in Deutschland zu erreichen, so der Innenminister. Diese sei auch wichtig, um Integrationsmaßnahmen gezielt durchführen zu können.

Das Gesetz soll nach Möglichkeit am 1. Februar 2016 in Kraft treten, das Verfahren ab Mitte Februar beginnen. Die vollständige Umsetzung soll bis Mitte 2016 abgeschlossen sein. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 9. Dezember 2015