Bundesrat billigt Carsharing-Privilegien

Mai 2017

Der Bundesrat billigte am 12. Mai 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30. März 2017, der Parkprivilegien beim Carsharing vorsieht (Carsharinggesetz – CsgG).

Gebührenfreie Parkflächen
Kommunen können künftig für Carsharing-Fahrzeuge separate Parkflächen ausweisen, die zudem gebührenfrei sind. Sie dürfen dabei Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen und Hybridantrieben bevorzugen.

Zentralere Standorte für Carsharing-Anbieter
Außerdem ermöglicht das Gesetz Carsharing-Anbietern, ihren Standort in den "öffentlichen Verkehrsraum" zu verlegen. Ihre Autos können dann auch in den Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen abgeholt bzw. zurückgegeben werden. Das Gesetz soll überwiegend zum 1. September 2017 in Kraft treten. Quelle: Plenum KOMPAKT vom 12. Mai 2017