Bundesrat billigt vereinfachtes Ausweisungsrecht

Februar 2016

Im Eilverfahren billigte der Bundesrat am 26. Februar 2016 Erleichterungen im Ausweisungsrecht, die der Bundestag am Vortag beschlossen hatte.

Laut Gesetz (Entwurf vom 16.02.2017) liegt künftig ein sogenanntes schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, wenn ein Ausländer zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Voraussetzung ist, dass die Straftat mit Gewalt oder mit einer Gewaltandrohung begangen wurde. Bei einer Verurteilung von mindestens einem Jahr liegt künftig ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vor.

Bei der Entscheidung über die Ausweisung ist wie bisher auch das Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, in Deutschland zu bleiben. Insofern gibt es keinen Automatismus, der zwingend zu einer Ausweisungsentscheidung führt.

Das Gesetz sieht zudem vor, Asylbewerbern, die in Deutschland Straftaten begangen haben, die Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher zu versagen. Es wird einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Quelle: Plenum KOMPAKT vom 26. Februar 2016