Bundesrat: Länder fordern Korrekturen an geplanten Entlastungen für Kommunen

Juli 2020

Der Bundesrat schlägt Änderungen an den von der Bundesregierung geplanten Konjunkturhilfen für die Kommunen vor. In seiner am 3. Juli 2020 beschlossenen Stellungnahme zum Regierungsentwurf (BR Drs. 364/20) spricht er sich für Erleichterungen bei der Verteilung der Gelder für die Gewerbesteuerausfälle aus, die Kommunen im Zuge der Corona-Pandemie erlitten haben.

Anpassung bei den Kosten für Sozialleistungen
Außerdem fordert er, die Beteiligung des Bundes an denKosten für Unterkunft und Heizung entsprechend der Einigung des Koalitionsausschusses auf 74,9 Prozent anzuheben. Der Gesetzentwurf sieht lediglich eine Beteiligung von bis zu 74 Prozent vor, statt der derzeit geltenden maximal 50 Prozent.

6,135 Milliarden zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle
Mit der beabsichtigten finanziellen Unterstützung möchte die Bundesregierung erreichen, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben. Laut Gesetzentwurf übernimmt der Bund mit 6,135 Milliarden Euro die Hälfte der krisenbedingten Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen. Der Ausgleich soll alle betroffenen Gebietskörperschaften erreichen. Die andere Hälfte der Ausfälle wird durch die Länder ausgeglichen.

Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR

Neben der Erhöhung des Anteils an der Finanzierung von Sozialleistungen soll auch der Bundesanteil an den an den Kosten aus den Renten-Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR aufgestockt werden: Von derzeit 40 auf 50 Prozent. Diese Regelung soll ab Januar 2021 greifen.

Erforderlich: Grundgesetzänderung

Um den pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder sowie die verstärkte Unterstützung des Bundes bei den Kosten für Sozialleistungen gesetzlich zu ermöglichen, muss das Grundgesetz geändert werden. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Art. 104a und 143h GG schafft die erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen (siehe Bundesrat KOMPAKT vom 3. Juli 2020, TOP 75a). Der Bundesrat hat auch hierzu Stellung genommen.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag vorlegt. Sobald der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.
Quelle: Bundesrat KOMPAKT vom 3. Juli 2020


Juni 2020

Bund will Städte und Gemeinden in der Corona-Pandemie entlasten

Durch die Corona-Pandemie stehen die Kommunen derzeit unter starkem Druck. Im Konjunkturpaket ist deshalb eine umfangreiche Unterstützung der Städte und Gemeinden vorgesehen. Die dafür notwendigen Gesetze hat die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht.

Zur Stärkung der Kommunen will der Bund insbesondere seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft für Arbeitsuchende erhöhen und die krisenbedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer kompensieren.

Das Paket im Einzelnen:

  • Ausgleich für Gewerbesteuerausfälle:
    Krisenbedingt brechen derzeit in fast allen Kommunen die Gewerbesteuereinnahmen ein. Diese Mindereinnahmen kompensieren Bund und Länder zu gleichen Teilen mit einem pauschalen Ausgleich. Dafür sieht der Nachtragshaushalt für 2020 Mehrausgaben in Höhe von 6,1 Milliarden Euro vor.
  • Entlastung bei den Unterkunftskosten:
    Zur weiteren Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird der Bund dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 74 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernehmen. Im Nachtragshaushalt für 2020 sind dafür 3,4 Milliarden Euro eingeplant.
  • Unterstützung für ostdeutsche Länder:
    Rentenansprüche aus DDR-Zeiten belasten die ostdeutschen Bundesländer zunehmend, da die Kosten für die Zusatzversorgungssysteme steigen. Indem der Bund seinen Anteil an diesen Kosten ab 2021 von 40 auf 50 Prozent aufstockt, werden die Länder um jährlich rund 340 Millionen Euro entlastet.

Die Umsetzung der genannten Maßnahmen erfordert eine Grundgesetzänderung. Dadurch wird dem Bund ermöglicht, seinen Anteil an den Sozialkosten zu erhöhen und sich einmalig an einem pauschalen Ausgleich der gemeindlichen Gewerbesteuerausfälle zu beteiligen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 24. Juni 2020