Bundesrat stimmt geänderter Wohngeldverwaltungsvorschrift (WoGVwV) zu

Juni 2017

Die weitreichende Reform im Wohngeldrecht wird durch die wiederum grundlegend geänderte Wohngeldverwaltungsvorschrift (WoGVwV) begleitet, deren Neufassung der Bundesrat am 2. Juni 2017 zugestimmt hat.

Die neue WoGVwV soll zum einen an die Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade zum 1. Januar 2017 durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2424) angepasst werden und die verlängerten Steuererklärungsfristen mit Wirkung vom 1. Januar 2017 durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679, 1687; vgl. Artikel 1 Nummer 23) berücksichtigen. Zum anderen sollen in der neuen WoGVwV im Zuge des Arbeitsprogramms "Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung"" erarbeitete Vorschläge aus dem Projekt "Einfacher zum Wohngeld" und mit der Entgeltbescheinigung nach der Entgeltbescheinigungsverordnung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein Vorschlag aus dem Eckpunktebeschluss des Bundeskabinetts zum Bürokratieabbau vom 11. Dezember 2014 aufgegriffen werden. Darüber hinaus sollen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit seit dem Jahr 2005 erlassene Durchführungshinweise und Erläuterungen für die Wohngeldbehörden zum WoGG in die neue WoGVwV integriert werden, soweit sie noch nicht in die WoGVwV aufgenommen worden sind. Die neue WoGVwV soll noch im Jahr 2017 in Kraft treten. Quelle/Weitere Informationen: 958. Sitzung des Bundesrates, Tagesordnung 2. Juni 2017