Bundesratsinitiative Bayerns zur steuerlichen Entlastung verbilligter Wohnraumüberlassungen

April 2019

Anlässlich einer Bundesratsinitiative zur Schaffung attraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen für Mitarbeiterwohnungen benannte Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker private Investitionen in den Wohnungsbau als eine notwendige Maßnahme zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Als kurzfristige Maßnahme zur Beseitigung preistreibender Faktoren sollten laut Füracker Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern Mietvorteile gewähren, aus steuerrechtlichen Gründen gezwungen werden, Mieterhöhungspotentiale auszuschöpfen. Durch eine steuerliche Entlastung verbilligter Vermietung an Arbeitnehmer entstünden Anreize für Unternehmen, mehr in den Werkswohnungsbau zu investieren.

Nicht jedes Unterschreiten der ortsüblichen Vergleichsmiete durch einen Vermieter solle laut Bundesratsinitiative zu einem geldwerten Vorteil führen. Gerade in hochpreisigen Regionen sei die Überlassung von Wohnraum durch den Arbeitgeber zu attraktiven Konditionen durchaus verbreitet und notwendig zur Gewinnung von Personal. Die Staatsregierung fordere deshalb einen gesetzlichen Toleranzbereich von bis zu 35 Prozent, durch den der Mietanpassungsdruck abgemildert würde. Erst wenn die tatsächliche Miete unterhalb dieser Nichtaufgriffsgrenze liege, soll steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen. Dieser solle zusätzlich künftig mit 25 Prozent durch den Arbeitgeber pauschal versteuert werden können.

Darüber hinaus wolle die Staatsregierung steuerliche Nachteile für private Vermieter beseitigen, die ihre Mieterhöhungspotenziale über Jahre hinweg nicht ausgeschöpft haben. Unterschreitet der tatsächliche Mietzins 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, kann der Vermieter Werbungskosten, d. h. Schuldzinsen, Abschreibungen, Gebäudeversicherungen etc., nur noch anteilig steuerlich geltend machen. Bayern plane, die Grenze auf 50 Prozent der ortsüblichen Marktmiete abzusenken. Dies würde insbesondere privaten Kleinvermietern entgegenkommen, die mitunter auch aus sozialen Gründen die Miete über Jahre hinweg kaum erhöht haben. Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung vom 10. April 2019