Bundesregierung beschließt Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Februar 2021

Die Bundesregierung hat am 10. Februar 2021 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Um das Potential und die Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher zu nutzen, soll eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation aller Akteurinnen und Akteure mit den Gerichten auf elektronischem Weg ermöglicht werden. Die Hürden bei der Übermittlung elektronischer Dokumente für Beteiligte, die bisher keinen Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg haben, erschweren den elektronischen Rechtsverkehr. Sie sollen durch Einrichtung weiterer sicherer Übermittlungswege für alle Beteiligten abgebaut werden.

Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen, Verbände sowie andere am Prozessgeschehen Beteiligte, beispielsweise Sachverständige, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder speziell für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit beispielsweise auch Sozialverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbbände wird eine rechtliche Grundlage für ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen (§ 130a Absatz 4 Nummer 4 neu ZPO bzw. Parallelvorschriften in den anderen Verfahrensordnungen). Auf breiter Basis sollen diese Personengruppen damit Dokumente auf elektronischem Weg an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden übersenden können und auch umgekehrt elektronisch adressiert werden können. Der Zugang zum Recht wird auf zusätzliche digitale Zugangsmöglichkeiten erstreckt, und auf diese Weise sollen Medienbrüche bei der elektronischen Aktenbearbeitung vermieden, Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren effizienter werden.

Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, die nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) zu errichtenden Nutzerkonten des Portalverbundes in die Kommunikation mit den Gerichten einzubinden. Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 10. Februar 2021