Bundesregierung zu verkürzten Klageverfahren beim Straßenbau

März 2017

Klageverfahren bei Fernstraßenprojekten sind durch die Einsetzung des Bundesverwaltungsgerichts als erste und einzige Gerichtsinstanz für Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Bundesfernstraßenvorhaben betreffen, um ein bis anderthalb Jahre verkürzt.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT Drs. 18/11525) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 18/11061) mit. Auf die Frage, wie die Beschränkung auf nur einen Instanzenzug vereinbar mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes sei, verweist die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 2008, (Az: 9 A 14/07, Rn. 40). Darin heißt es, die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Straßenverkehrsprojekte begegne im Grundsatz keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Quelle:hib Nr. 201/2017 vom 28. März 2017