Bundestag: Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters eingebracht

April 2017

Die Bundesregierung hat ihren am 29. März 2017 beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters am 24. April 2017 in den Bundestag eingebracht (BT Drs. 18/12051). Das Wettbewerbsregister soll zur Korruptionsprävention und zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität bei öffentlichen Aufträgen beitragen.  Das geltende Vergaberecht ermöglicht es, Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen auszuschließen, wenn es bei ihnen zu Wirtschaftsdelikten oder anderen gravierenden Straftaten gekommen ist. Die Einführung eines bundesweiten "Wettbewerbsregisters" macht es Auftraggebern künftig leichter, das Vorliegen von Ausschlussgründen nachzuprüfen. Quelle/Weitere Informationen: hib vom 25. April 2017 / Themenseite des Bundeswirtschaftsministeriums