Bundesweite Baulandumfrage: Fast 100.000 Hektar Bauland für zwei Millionen Wohnungen

März 2022

Lange war unklar, ob die Baulandreserven in Deutschland ausreichen. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zeigt: Das Bauland reicht aus.

Bundesbauministerin Klara Geywitz, Prof. Dr. Eckart Würzner, Erster Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister von Heidelberg, und Dr. Markus Eltges, Leiter des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), stellten die Ergebnisse der Studie am 29. März 2022 in der Bundespressekonferenz vor:

  • Die Studie beziffert die baureifen, potentiell bebaubaren Flächen in den Städten und Gemeinden auf mindestens 99.000 Hektar.
  • Zwei Drittel sind durch die kommunale Planung für das Wohnen vorgesehen.
  • Darauf lassen zwischen 900.000 und rund zwei Millionen Wohnungen realisieren, bei dichterer Bebauung bis zu vier Millionen.
  • Sowohl in den Ballungsräumen als auch in ländlichen Gebieten gibt es erhebliche Flächenpotenziale für den Wohnungsbau.
  • Immer mehr Kommunen erfassen systematisch ihre potentiell bebaubaren Flächen wie Brachflächen und Baulücken – eine wichtige Informationsgrundlage für die kommunale Baulandpolitik.

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) wurden mit der Studie beauftragt. Die Forschenden befragten deutschlandweit knapp 3.000 Städte und Gemeinden aller Größenklassen. Auf Basis der Antworten von fast 700 Kommunen errechneten die Forschenden bundesweit und regional differenziert die als Bauland verfügbaren Flächen, ermittelten die darauf realisierbaren Wohneinheiten und kalkulierten, wie sich der Wohnraumbedarf mit den vorhandenen Flächen realisieren ließe.

Die Ergebnisse sind auf der Website des BBSR unter www.bbsr.bund.de/baulandumfrage verfügbar. Quelle/Weitere Informationen: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Pressemitteilung vom 29. März 2022