BVerwG-Urteil: Beamtenrechtliches Streikverbot weiterhin gültig

Februar 2014

Beamtete Lehrer dürfen sich auch weiterhin nicht an Streiks beteiligen, zu denen die Gewerkschaften ihre angestellten Kollegen aufrufen. Der Gesetzgeber muss jedoch die Kollision mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auflösen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwG-Urteil 2 C 1.13). Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2014