BVerwG-Urteil: Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

März 2014

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass hinsichtlich des Beginns der vierjährigen Festsetzungsfrist für sanierungsrechtliche Ausgleichszahlungen auch dann nicht auf den tatsächlichen Abschluss der Sanierung abzustellen ist, wenn die Gemeinde die förmliche Aufhebung der Sanierungssatzung pflichtwidrig unterlässt (BVerwG 4 C 11.13 - Urteil vom 20. März 2014). Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des BVerwG vom 20. März 2014