Corona-Verordnung für Beherbergungsbetriebe in Baden-Württemberg veröffentlicht

Mai 2020

Ab dem 29. Mai 2020 dürfen Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Baden-Württemberg wieder vollständig öffnen. Dazu legt die Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe Auflagen fest. Sie wurde am 23. Mai im Ministerrat beschlossen und veröffentlicht. Die Auflagen gelten nur für die neu zu öffnenden Beherbergungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen.

Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen
So müssen beispielsweise die Gäste den Mindestabstand einhalten. Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen außerdem an der Rezeption eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht. Auf sonstigen Verkehrsflächen, insbesondere Fluren und Treppenhäusern, sollen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine MNB tragen.

Die Zimmer können mit der Anzahl an Personen belegt werden, die nach der allgemeinen Corona-Verordnung im privaten Bereich zusammenkommen dürfen. Das sind derzeit fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Bei Gästen die in einem Haushalt leben besteht keine Obergrenze bei der Zimmerbelegung. Auch zur Reinigung der Zimmer gibt es Vorgaben. Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 23. Mai 2020

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