Das Bestattungsgesetz von Sachsen wird erneuert – Ideen der Bevölkerung sind gefragt

November 2020

Die traditionelle Friedhofs- und Bestattungskultur in Deutschland befindet sich im Wandel. In den vergangenen Jahren sind mehr und mehr alternative Formen der letzten Ruhestätte ermöglicht worden. So existieren in Sachsen beispielsweise 9 Bestattungswälder neben den 1.220 kirchlichen und 500 kommunalen Friedhöfen. Aber auch die Berücksichtigung von vielfältigen Religionen und Weltanschauungen spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Bestattungswesen. Und auch Aspekte wie die Verbesserung der ärztlichen Leichenschau, die Digitalisierung der Kommunikation zwischen den Behörden, die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Neuregelung der Bestattungsfristen oder die Regelungen zur Bestattung von "Sternenkindern" sind wichtige Aspekte bei der Modernisierung des Bestattungswesens und damit des Gesetzes.
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaates Sachsen haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Ausgestaltung des Bestattungsgesetzes zu beteiligen. Die Teilnahme ist anonym. In vier Abschnitten können formlos Stellungnahmen abgegeben werden. Dies sind: Friedhofswesen, Leichenwesen, Bestattungswesen und sonstige Anmerkungen.
Sozialministerin Petra Köpping äußerte dazu: "Es ist mir sehr wichtig, die Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess mit einzubinden und ihre Stellungnahmen einzuholen. Ich glaube, dass wir hier eine gute Möglichkeit nutzen können, um Wünsche und Vorschläge abzufragen und diese dann nach Möglichkeit auch im Gesetz abzubilden. Die eigene Endlichkeit ist ein Thema, mit dem man sich nicht leichtfertig auseinandersetzt. Aber es ist ein Thema, bei dem Jede und Jeder mitreden kann, denn der Tod gehört zu unserem Leben dazu. Mitunter konnten in der Vergangenheit letzte Wünsche nicht immer erfüllt werden, weil sie vom Gesetz her nicht möglich waren. Darum wollen wir es jetzt gemeinsam angehen und zusammen ein modernes Bestattungsgesetz auf den Weg bringen. Ich freue mich über Ihre Teilnahme und Ihre Beiträge"
In der Zeit vom 26. November 2020 bis zum 17. Januar 2021 können die Stellungnahmen unter https://mitdenken.sachsen.de/bestattungsgesetz eingetragen werden. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Pressemitteilung vom 25. November 2020