Digitalisierung: Senat bringt Berliner Onlinezugangsgesetz auf den Weg

Dezember 2018

Der Senat hat am 4. Dezember 2018 den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen der Berliner Verwaltung (Onlinezugangsgesetz Berlin – OZG Bln) zur Kenntnis genommen.

Mit dem Onlinezugangsgesetz haben sich die Länder und der Bund auf die Einrichtung von Verwaltungsportalen geeinigt, um einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) werden alle Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsportale nach den Vorgaben des Bundes zu vernetzen.

Mit dem OZG Bln wird nun u. a. das Service-Konto Berlin als Nutzerkonto im Sinne des Onlinezugangsgesetzes definiert. Die Regelungen des OZG Bln orientieren sich im Wesentlichem am Onlinezugangsgesetz des Bundes und am E-Governmentgesetz Berlin. Der Gesetzentwurf wird nun zur Stellungnahme dem Rat der Bürgermeister zugeleitet. Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 4. Dezember 2018