E-Government-Gesetz für Sachsen-Anhalt beschlossen

Juni 2019

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 19. Juni 2019 das E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt (EGovG LSA, Beschlussempfehlung 13.06.2019, PDF) beschlossen. Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde zuvor in den Ausschüssen für Inneres und Sport, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und für Finanzen beraten.

Das Gesetz ist ein wesentlicher Baustein der Digitalen Agenda des Landes. Für die Landes- und Kommunalverwaltung ist das Gesetz eine Grundlage, um ihr elektronisches Verwaltungshandeln rechtssicher zu gestalten. Das Gesetz formuliert Rahmenbedingungen, die die Organisation und Koordinierung der Informations- und Kommunikationstechnologie und des E-Government in der Landesverwaltung fördern.

Hintergrund:
Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Organisations- und Verfahrensgesetz, das das elektronische Verwaltungshandeln und die künftige Organisation und Koordinierung der Informations- und Kommunikationstechnologie für die gesamte Landesverwaltung, insbesondere auch für die Kommunen, regelt. Demzufolge richtet sich das Gesetz - ähnlich wie beim Bund und in anderen Bundesländern - verwaltungsträgerübergreifend an alle Stellen der Landesverwaltung.

Hervorzuheben sind die Regelungen

  • zur verbindlichen Einführung der elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in den Landesbehörden und Einrichtungen des Landes: Das Gesetz sieht für die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften (Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise) vor, dass das Land finanzielle Zuwendungen gewähren kann, wenn sie ihre Verwaltungen entsprechend umstellen.
  • zur elektronischen Kommunikation zwischen den Behörden untereinander und mit den Bürgern: Der elektronischen Kommunikation soll Vorrang eingeräumt werden, insbesondere, wenn die Bürgerinnen und Bürger oder rechtsfähige Unternehmungen es wünschen. Akten und sonstige Dokumente werden künftig grundsätzlich entweder elektronisch übermittelt oder es kann Berechtigten ein elektronischer Zugriff ermöglicht werden.
  • zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG): Das EGovG LSA bestimmt das Landesportal Sachsen-Anhalt als das zentrale Verwaltungsportal für die Landesverwaltung, das mit den Verwaltungsportalen von Bund und Ländern zu einem bundesweiten Portalverbund verknüpft werden soll. Das Gesetz schafft diesbezüglich die notwendigen landesrechtlichen Grundlagen.
  • zur verwaltungsträgerübergreifenden Zusammenarbeit insbesondere zwischen Land und Kommunen: Erstmals wird durch Gesetz zwischen der kommunalen Verwaltung und der Landesverwaltung ein Kooperationsgremium, der sogenannte IT-Kooperationsrat, eingerichtet. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die kommunale Ebene innerhalb des Verwaltungsaufbaus des Landes die untere Ebene bildet und dass es zahlreiche Verwaltungsverfahren gibt, die ohne die kommunale Ebene weder elektronisch noch herkömmlich analog abzuwickeln sind.
  • zur Einrichtung eines "Chief Information Officer" (CIO) für die Landesverwaltung: Erstmals wird durch Gesetz die Einrichtung und Rolle eines/einer Landesbeauftragten für Informations- und Kommunikationstechnologie, den CIO für die Landesverwaltung bestimmt; Stellung und Aufgaben werden auf ein gesetzliches Fundament gestellt. Der Landesbeauftragte führt den Vorsitz im IT–Kooperationsrat.

Das Gesetz enthält viele weitere Detailregelungen für die Entwicklung der Landesverwaltung zu einer sicheren, modernen und bürgerfreundlichen "E-Government-Landschaft". Ministerium für Inneres und Sport, Pressemitteilung Nr. 048/2019 vom 19. Juni 2019