E-Mobilität: 7-Punkte-Programm für mehr Klimaschutz in Thüringen

Juni 2019

Mit dem Beschluss des Thüringer Landtags für das Haushaltsjahr 2020 wurden die Mittel für die Förderung der Elektromobilität auf über 2 Millionen Euro erhöht – bis 2023 stehen insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung.

"Nachhaltige Mobilität ist ein Grundbedürfnis. 2030 wird nicht jedes Auto elektrisch fahren.  Es geht deshalb um langfristige Konzepte für saubere Luft, Klimaschutz und Innovation. Mit dem 7-Punkte-Programm stellen wir Bausteine eines Mobilitätskonzeptes vor", so Umweltministerin Siegesmund.

  1. Förderrichtlinie E-Mobil-Invest für weitere Zuwendungsempfänger
    Seit Juni 2019 wurde der Kreis der potenziellen Fördermittelempfänger erweitert. Damit können zukünftig mehr E-Fahrzeuge auf Thüringens Straßen unterwegs sein als derzeit rund 2.500 E-Autos (davon etwa 1.000 Hybriden), weil die Förderung von E-Autos auch für Akteure jenseits von kommunalen Fuhrparks attraktiv wird – etwa für Kirchen, Stiftungen, öffentliche Anstalten, Wohnungsbaugenossenschaften (eG), Wohlfahrtsverbände sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine.
    Seit 2016 gilt durch E-Mobil Invest die Förderung für die Anschaffung von E-Pkw durch Landkreise, Städte, Gemeinden, Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen, gefördert – mittlerweile durch Klima Invest auch für Wohnungsbaugenossenschaften, Stiftungen, Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Vereine. Die Förderung beträgt bis zu 8.000 Euro bei E-Mobil Invest (etwa für kommunale Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Vereine) und bis zu 15.000 Euro bei Klima Invest (für Kommunen, Landkreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände).
    Insgesamt wurden der Kauf von Elektrofahrzeugen und der Ausbau öffentlicher Ladestationen mit rund 600.000 Euro gefördert, weitere 230.000 Euro sind bewilligt.
  2. Umrüstung: Stärkere Förderung mit der Förderrichtlinie E-Mobil Invest
    Seit Juni 2019 sind Umrüstungen von leichten (bis zu 20.000 Euro) und schweren Nutzfahrzeugen (bis zu 100.000 Euro, z. B. Abfallmobile) stärker als bislang förderfähig (bisher galt eine Grenze von 15.000 Euro für Nutzfahrzeuge).
  3. E-Mobilität im Quartier/ Ladesäulen öffentlicher Raum
    Die "Hausladung" in Gebieten mit Einfamilienhäusern umzusetzen, ist meistens kein technisches Problem. Schwieriger wird es im Bereich Geschosswohnungsbau. Vier Mitgliedsunternehmen des Verbands der Thüringer Wohnungswirtschaft streben eine praxisorientierte Machbarkeitsstudie an. Durch eine Gesetzesnovelle auf Bundesebene könnte es Mietern/Mieterinnen auch erleichtert werden, private Ladeinfrastruktur zu installieren und damit in die Elektromobilität einzusteigen.
    Die Ladeinfrastrukturstrategie (LISS) Thüringen wird von 32 Thüringer Energieversorgungsunternehmen (Stadtwerke und TEAG) umgesetzt. Kürzlich wurde die 250. öffentliche Ladestation eingeweiht, für Elektroautofahrer/-innen stehen damit bereits mehr als 500 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Thüringen bereit. Bis 2020 sollen es mind. 410 Ladestationen werden.
  4. Vernetzte Mobilität in Städten und im ländlichen Raum/E-Busse
    In Erfurt und Jena wurden die ersten vollelektrisch angetriebenen Carsharing-Pkw durch das TMUEN gefördert. Im ländlichen Raum ist die Herausforderung größer, ein solches Carsharing-Angebot wirtschaftlich zu betreiben. In Werther (LK Nordhausen), Gräfenroda (Ilm-Kreis) und Bad Liebenstein laufen bereits Pilotprojekte mit Unterstützung des TMUEN. Im südlichen Wartburgkreis und in Rottenbach (LK Saalfeld-Rudolstadt) werden solche Angebote derzeit intensiv vorbereitet. Trägerinnen sind jeweils die Kommunen. Bislang wurde in Thüringen die Beschaffung von 18 Elektrobussen mit rund 12 Millionen Euro gefördert.
  5. E-Mobilitäts-Lotsen: Beratungsangebote vor Ort
    Die Einführung der E-Mobilität in den Kommunen ist eine neue, komplexe Aufgabe. Daher soll allen interessierten Kommunen und kommunalen Unternehmen angeboten werden, jeweils einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin kostenlos zum "E-Mobilitätslotsen" ausbilden zu lassen. Die ThEGA wird noch in diesem Jahr einen ersten Lehrgang anbieten.
  6. Modell-Region E-Mobilität: Leuchttürme der E-Mobilität
    Die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis wurden durch das Umweltministerium auf eigenen Wunsch zur Thüringer Modellregion E-Mobilität ernannt. Hier werden verschiedene Formen der E-Mobilität und neue Mobilitätskonzepte pilothaft umgesetzt. Das Umweltministerium wird dort alle Fördermöglichkeiten verstärkt zum Einsatz bringen.
  7. Wasserstoffzug und Co.
    In diesem Jahr fand die Testfahrt eines Wasserstoffzuges auf der Bahnstrecke Rottenbach – Katzhütte (Schwarzatalbahn) statt. Ein regulärer Betrieb könnte ab 2022 möglich sein. Für den Betrieb soll Wasserstoff verwendet werden, der aus Erneuerbaren Energien (Windkraft) aus Thüringen stammt. Mit einer Wasserstoff-Strategie will Thüringen das Potenzial dieses Energieträgers noch stärker nutzen. Konkret gelingen soll dies durch den Aufbau einer Tank-Infrastruktur, das Fördern von Brennstoffzellen-Systemen oder auch neue Biogasprojekte für die Methanproduktion mit Wasserstoff.

Hintergrund
Grundlage des 7-Punkte-Programms ist die wissenschaftliche Studie der Bauhaus-Universität Weimar und der Fachhochschule Erfurt. Quelle/Weitere Inforationen: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Pressemitteilung vom 21. Juni 2019