Einheitliche Regeln für die Ausweisung besonders Nitrat-belasteter Gebiete

Juli 2022

Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung vorgelegten Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung besonders Nitrat-belasteter Gebiete (BR Drs. 275/22) zugestimmt. Sie kann nun zügig in Kraft treten.

Karte der roten Gebiete
Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Mit der so genannten AVV Gebietsausweisung möchte die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission zur Umsetzung des EuGH-Urteils zur Nitrat-Richtlinie bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten ändern und weiter vereinheitlichen.

Frist bis zum 30. November 2022
Grundlage für die Verwaltungsvorschrift ist die geänderte Düngeverordnung, der der Bundesrat im Frühjahr 2020 zugestimmt hatte. Die Bundesländer werden darin verpflichtet, bis zum 30. November 2022 die entsprechenden Gebiete neu auszuweisen.

Quellen/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 30. Juni 2022 / Die Bundesregierung, Pressemitteilung vom 8. Juli 2022