Einigung bei den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Pandemie

November 2021

Es sei absolut Zeit zu handeln, die Lage sei hochdramatisch. sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei den Beratungen am 18. November 2021. Bund und Länder haben sich auf einheitliche und flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt. Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. Zudem sollen alle, die schon einen Impfschutz haben, zeitnah eine Auffrischungsimpfung ("Booster") erhalten (Bund-Länder-Beschluss im Wortlaut).

Hospitalisierung als Maßstab

  • Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 haben flächendeckend nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen.
  • Liegt die Hospitalisierungsrate über 6 müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorgelegen (2G plus). Diese Regelung gilt insbesondere an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa in Diskotheken, Clubs oder Bars.  
  • Bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens wenn die Hospitalisierungsrate den Wert von 9 überschreitet, werden die Länder – unter Vorbehalt der Zustimmung der Landtage – weitere Maßnahmen ergreifen und können damit auch Kontaktbeschränkungen beschließen.

Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, können die 2G-Regelungen wieder zurückgenommen werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 sowie Personen, die nicht geimpft werden können.

Die Bundeskanzlerin und die Länderchefinnen und -chefs appellieren an alle bisher noch Nicht-Geimpften, sich jetzt solidarisch zu zeigen und sich zügig für eine Erstimpfung zu entscheiden. Diejenigen, die schon einen Impfschutz haben, sollen zusätzlich zeitnah eine Auffrischungsimpfung erhalten. Bund und Länder bekräftigten noch einmal, jedem ein Angebot zu machen. Hierbei gehe es um mehrere Millionen Menschen. "Das bedarf einer wirklich großen Kraftanstrengung", sagte die Bundeskanzlerin. Dafür müssten Bund, Länder und Kommunen nun auch Impfangebote ausweiten. Laut Beschluss sollen dazu mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Arztpraxen, Betriebsärzte und Ärzte der Gesundheitsämter in die Impfkampagne einbezogen werden.

Um die Pandemie einzudämmen, seien zudem kostenlose Bürgertests sowie strenge Testpflichten in Pflegeheimen wichtig. Bund und Länder verständigten sich außerdem auf einen Pflege-Bonus. Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18. November 2021