Elektrifizierung des Schienenverkehrs: Länder machen Druck

Oktober 2019

Der Bundesrat plädiert für eine zügige Umsetzung des vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms "Bund für Elektrifizierung". In einer am 11. Oktober 2019 gefassten Entschließung macht er deutlich, dass es dabei vor allem um eine direkte Unterstützung des Regionalverkehrs gehen muss.

Förderung zu 100 Prozent über den Bund
Weiter erklärt der Bundesrat, dass er ein unabhängiges Förderprogramm erwarte, welches nicht in bestehende Programme eingebunden ist. Eine finanzielle Beteiligung der Länder an dem Programm, beispielsweise über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, lehne er ab. Derartige Maßnahmen zur Emissions- und Kostenreduzierung im Schienenverkehr dürften nicht von der Finanzstärke der Bundesländer abhängen. Maßgeblich müsse vielmehr auch der niedrige Elektrifizierungsgrad bestimmter Bundesländer sein. Zudem sei der Bund kraft Grundgesetz für die Gewährleistung der Schienenwege verantwortlich und müsse deshalb auch zu 100 Prozent für das Förderprogramm aufkommen, betonen die Länder.

Zum Hintergrund
Seit April dieses Jahres setzt eine bundesstaatliche Finanzierung von Förderprogrammen über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz voraus, dass sich die jeweiligen Länder an den Kosten beteiligen. Hintergrund ist die Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen des Bundes, auf die sich Bund und Länder im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens im Februar 2019 geeinigt hatten.

Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Bundesrat KOMPAKT vom 11. Oktober 2019