Entziehung der Fahrerlaubnis nach E-Bike-Unfall mit 1,6 Promille

Dezember 2019

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass Werte ab 1,6 Promille nach dem aktuellen Stand der Alkoholforschung auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit hindeuten und die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Bei einer Trunkenheitsfahrt des Antragstellers aus dem Kreis Düren mit einem E-Bike im September 2018 mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,2 Promille kam es zu einem Unfall. Eine daraufhin veranlasste Begutachtung ergab, es sei zu erwarten, dass der Antragsteller künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde. Dem Antragsteller wurde daraufhin im September 2019 die Fahrerlaubnis entzogen. Der Eilantrag dagegen blieb ohne Erfolg. Quelle/Weitere Informationen: Die NRW-Justiz im Internet, VG Achen AZ Aktenzeichen: 3 L 1216/19 vom 17. Dezember 2019