Erstmals Reichsbürgervereinigung verboten

März 2020

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am 19. März 2020 den Verein "Geeinte deutsche Völker und Stämme" und ihre Teilorganisation "Osnabrücker Landmark" ("GdVuSt") verboten und aufgelöst. Damit wird auf Bundesebene erstmals eine Reichsbürgervereinigung verboten.

In den letzten Jahren fiel der "GdVuSt" durch aggressive Sprache und teils drastische Drohungen auf. Diese umfassten insbesondere eine "Inhaftierung" der Adressaten, "Strafgebühren" in hohen Summen und "Sippenhaft". Die Veröffentlichungen des "GdVuSt" verdeutlichen die schwerwiegenden Verletzungen der Grundrechte und insbesondere der Menschenwürde Anderer. Sie bringen durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus ihre Intoleranz gegenüber der Demokratie zum Ausdruck und verstoßen damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Verein "GdVuSt" leugnet die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und strebt ein eigenes "naturstaatliches" Rechtssystem an. Dabei wird die Bundesrepublik Deutschland als "niedrigste Staatsform" und "Handelskonstrukt" diskreditiert. Die Vereinsmitglieder schrecken auch vor der Begehung von Straftaten nicht zurück.

Das Verbot erfolgt auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Die Zwecke und Tätigkeiten des Vereins "GdVuSt" laufen den Strafgesetzen zuwider, richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 19. März 2020