EU-Kommission fordert Deutschland auf, das NATURA-2000-Netz fertigzustellen

Januar 2019

Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2019 eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die die Einhaltung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten betreffen. Gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet/verschärft die EU-Kommission u. a. ein Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Umwelt.

So fordert sie Deutschland auf, seinen Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der geschützten Arten, die Teil des Natura-2000-Netzes sind, nachzukommen (Habitat-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates).

Die Mitgliedstaaten müssen die auf einer EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) ausweisen. Sie müssen die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ergreifen. Diese Schritte müssen innerhalb von sechs Jahren nach der Aufnahme dieser Gebiete in die EU-Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erfolgen. Dies sind zentrale Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in der gesamten EU.

Deutschland hat es versäumt, innerhalb der vorgeschriebenen Fristen 787 von 4.606 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Darüber hinaus hat Deutschland es auch generell und fortgesetzt versäumt, für alle Natura-2000-Gebiete hinreichend detaillierte Ziele festzulegen. Die Kommission ist außerdem der Auffassung, dass Deutschland es versäumt hat, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten. Die Kommission übermittelt daher ein ergänzendes Aufforderungsschreiben Deutschland. Es sind zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten. Quelle/Weitere Informationen: Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 24. Januar 2019