EU-Kommission: Klingelschilder sind kein Fall für die EU-Datenschutzverordnung

Oktober 2018

Die Europäische Kommission hat am 18. Oktober 2018 klargestellt, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Namen auf Türschildern oder Briefkästen nicht regelt und auch nicht deren Entfernung verlangt. Diesbezügliche Behauptungen in mehreren Medienberichten in Deutschland und Österreich seien schlicht und einfach falsch. Die EU-Kommission empfiehlt, sich bei Zweifeln zur Umsetzung der neuen Datenschutzregeln an die jeweils zuständige nationale Datenschutzbehörde zu wenden. Diese seien bereit, Ratschläge zu geben und Fehlinterpretationen der Regeln zu vermeiden.

Die Datenschutzgrundverordnung setzte hohe Standards für den Schutz personenbezogener Daten und kläre, aus welchen Gründen Daten erhoben und verarbeitet werden können. Der Grundsatz der Einwilligung sei nur eine der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein weiteres sei das Prinzip des "berechtigten Interesses". Dieses berechtigte Interesse sei gegeben, denn zu wissen, wer in einer Wohnung wohnt, sei notwendig, um eine Person kontaktieren oder Post zustellen zu können. Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. Oktober 2018