EUGH-Urteil: EU-Staaten müssen Arbeitgeber verpflichten, tägliche Arbeitszeit zu erfassen

Mai 2019

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta verpflichten Arbeitgeber zur vollständigen Arbeitszeiterfassung, urteilte der Europäische Gerichtshof am 14. Mai 2019. Nur Überstunden aufzuzeichnen, reicht nach seiner Auffassung nicht, daher müssten die Arbeitgeber durch die EU-Staaten verpflichtet werden, die täglichen Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer durch ein objektives, verlässliches und zugängliches System komplett zu erfassen (Az: C-55/18).

Dabei obliege es den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten und sogar der Größe bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.

Die Regelung durch § 16 des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland legt bislang nur fest, dass Überstunden erfasst werden müssen, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehen. Quelle/Weitere Informationen: Europäischer Gerichtshof, Pressemitteilung vom 14. Mai 2019