Fußball-WM 2018: Public Viewing bis Abpfiff möglich

April 2018

Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2018 wird es auch bei späten Anstoßzeiten wieder möglich sein, die Spiele auf Großleinwänden im Freien zu verfolgen. Das Bundeskabinett beschloss eine Verordnung, die während der Wettkämpfe Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln zulässt. Damit erweitert die Bundesregierung den Spielraum der Kommunen, Public Viewing auch für die Spiele zuzulassen, die erst nach 20 Uhr angepfiffen werden.

Die kommunalen Behörden entscheiden im Einzelfall, ob eine Ausnahme vorliegt. Hierbei geht es jeweils um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner. Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 21. Februar 2018


Der Bundesrat stimmte am 27. April 2018 der Regierungsverordnung zu. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft und wird bis zum 31. Juli 2018 gelten. Quelle: Plenum KOMPAKT vom 27. April 2018