Gelsenkirchen erhält für Masterplan Mobilität Förderbescheid über 264.000 Euro

Juli 2019

Das Geld stammt aus dem Programm zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements, das am 1. Juni gestartet ist. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt die Landesregierung Kommunen und Zweckverbände bei Maßnahmen, um unterschiedliche Verkehrsmittel besser miteinander zu vernetzen (siehe hierzu auch Nachricht vom 11.06.2019). Damit für den Personen- und Güterverkehr ein zukunftsfähiges Mobilitätsangebot geschaffen werden kann, fördert das Land auch die Erstellung von Konzepten und Studien mit konkreter Umsetzungsplanung.

"Die Zukunft der Mobilität liegt in der Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger vor Ort – und das möglichst digital", sagte Minister Hendrik Wüst bei der Bescheidübergabe. "Deshalb unterstützen wir Kommunen, diese Chancen zu ergreifen, damit die Menschen besser vorankommen."

Der Masterplan Mobilität in Gelsenkirchen soll in den Jahren 2019 bis 2022 erarbeitet werden. Einbezogen werden nicht nur die klassischen Handlungsfelder wie Straßenverkehr und ÖPNV, sondern auch städtebauliche Aspekte und die Straßenraumgestaltung sowie kommunales, betriebliches und schulisches Mobilitätsmanagement. In dem Masterplan sollen die Handlungsziele und Anforderungen an eine zukunftsfähige vernetzte Mobilität für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren definiert werden.

"Wir befinden uns im Bereich der Mobilität in einer Phase des Umbruchs", sagte Martin Harter. "Klimaschutzziele, Mobilitätsansprüche und technische Möglichkeiten verändern sich. Der Masterplan Mobilität soll für Gelsenkirchen neue zukunftsfähige und innovative Wege aufzeigen, das Mobilitätsbedürfnis der Menschen erfüllen zu können und gleichzeitig den vielfältigen Anforderungen an den Stadtraum gerecht zu werden."

Seit 2018 ist Gelsenkirchen Digitale Modellkommune des Landes Nordrhein-Westfalen. Erkenntnisse aus dem Themenschwerpunkt Mobilität sollen ebenfalls in den Masterplan einfließen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 1. Juli 2019