Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet

April 2016

Mit der Gesetzesänderung wird das Wasserhaushaltsgesetz an das EU-Recht angepasst. Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistung und der Wassernutzung wurden aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wasserhaushaltsgesetz verankert. Zudem wurde eine Regelung zur Deckung der Kosten der Wassernutzung übernommen.

Demnach gilt künftig vor allem das Verursacherprinzip, wenn es im Rahmen von Wassernutzung zu Beeinträchtigungen oder Schädigungen der aquatischen Umwelt kommt. Eine weitere Änderung wurde im Abwasserabgabengesetz vornommen. Mit ihr soll der Status quo der Festsetzung der Abwasserabgabe beibehalten werden. Das Gesetz wird am 18. Oktober 2016 in Kraft treten. Quelle/Weitere Informationen: Bundesgesetzblatt 2016 Teil I, 18.04.2016, S. 745 ff.