Gesetze zur Umsetzung der EU-Agrarförderung in Deutschland auf den Weg gebracht

April 2021

Das Bundeskabinett hat am 13. April 2021 weitgehende Änderungen bei der Verteilung der EU-Agrarfördermittel für die nächsten Jahre beschlossen. Das Bundesumweltministerium hatte sich in Abstimmung mit dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium in die Gestaltung der Umwelt-Architektur der Gesetze eingebracht. Ab 2022 werde ein größerer und stetig wachsender Anteil der Mittel für die Förderung des Ökolandbaus, für Agrarumweltschutzmaßnahmen und das Tierwohl reserviert. Ab 2023 werde zudem jährlich mehr als eine Milliarde Euro – ein Viertel der Direktzahlungen – eingesetzt, um Landwirtinnen und Landwirte für Leistungen zu honorieren, die sie für den Umweltschutz erbringen, teilt das Bundesumweltministerium mit.

Insgesamt werden in Deutschland derzeit jährlich rund sechs Milliarden Euro EU-Agrarfördermittel verteilt. Bislang wurde der größte Teil davon (78 Prozent) als Flächenprämie ausgeschüttet, also weitgehend unabhängig von den Folgen für Umwelt und Landschaft. Ab 2022 wird dieser flächenbezogene Anteil nun schrittweise durch neue Ansätze ersetzt und sinkt bis zum Jahr 2026 zunächst auf 51 Prozent.

Zentrales neues Instrument sind die Öko-Regelungen, über die 25 Prozent der Direktzahlungen ab 2023 eingesetzt werden. Das entspricht mehr als eine Milliarden Euro pro Jahr. Dabei können Landwirtinnen und Landwirte aus einem Katalog von Umweltschutzmaßnahmen auswählen. Dazu zählt zum Beispiel ein Schutzgebietsbonus für ökologische Leistungen in Natura-2000-Gebieten. Weitere Ökoregelungen belohnen vielfältige Acker-Fruchtfolgen, blütenreiche Wiesen und Weiden oder den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Die Details dieser Regelungen sollen von Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Bundesumweltministerium (BMU) im Einvernehmen per Verordnung ausgearbeitet werden.

Deutlich mehr Geld gibt es auch für die Förderung des Ökolandbaus und die Finanzierung von Agrarumweltmaßnahmen und mehr Tierwohl über die sogenannte zweite Säule. Bislang werden sechs Prozent der Direktzahlungsmittel in die zweite Säule umgeschichtet – das sind rund 300 Millionen Euro. Ab 2022 werden dies acht Prozent sein, also rund 95 Millionen Euro zusätzlich. Damit geht das Bundeskabinett über die in der Agrarministerkonferenz der Bundesländer gefundene Einigung hinaus. Ab 2023 greift dann ein schrittweiser jährlicher Aufwuchs von zehn Prozent im Jahr 2023 bis hin zu 15 Prozent im Jahr 2026, auf den sich bereits die Agrarministerkonferenz verständigt hatte.

Wichtige Verbesserungen soll es auch für Schäfer und andere Weidetierhalter geben. Da Weidetierhalter oft keine oder nur sehr wenig Flächen besäßen und daher auch kaum Flächenprämien erhielten, soll es künftig Prämien für bestimmte Weidetiere geben, so dass zum Beispiel die ökologisch wertvolle Schafhaltung besser honoriert werden kann.

Als Grundbedingung ("Konditionalität") für alle Zahlungen gelten künftig erweiterte Anforderungen: So müssen drei Prozent der Ackerflächen für Brachen oder Gehölzstreifen zur Verfügung gestellt werden. Dauergrünland muss erhalten werden und darf in Natura-2000-, Feucht- und Moorgebieten nicht umgewandelt oder gepflügt werden.

Wie gut die neuen Instrumente für den Umweltschutz wirken, soll schon 2024 vom Bundeskabinett evaluiert werden. Damit soll erreicht werden, noch während der nächsten Förderperiode weitere Reformschritte in der Agrarförderung vorzunehmen.

Die Gesetzentwürfe im einzelnen (Links zu BMEL-Seiten, PDF):

Das Gesetzespaket wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Anschließend muss Deutschland noch in diesem Jahr seinen Umsetzungsplan der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Pressemitteilung vom 13. April 2021