Gesetzentwurf für besseren Klimaschutz im Gebäudebereich vorgelegt

Dezember 2015

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) (BT Drs. 18/6885) in den Bundestag eingebracht. Dieser sieht vor, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Dabei stünden den Verpflichteten eine Vielzahl an Erfüllungsoptionen zur Verfügung, heißt es in dem Entwurf. Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz sind außerdem vorgesehen. Die Kombination verschiedener Maßnahmen soll möglich sein. Quelle/Weitere Informationen: hib vom 10. Dezember 2015